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Infomir schützt auch weiterhin seine Rechte
Im September 2019 hat das Landgericht Bremen durch Versäumnisurteil seine einstweilige Verfügung aus dem Januar 2019 bestätigt, die einem deutschen Händler den Verkauf von Set-Top-Boxen, die zu Unrecht Infomir zugewiesene MAC-Adressen emulieren und/oder auf die solche MAC-Adressen aufgedruckt waren, untersagte.
Infomir hatte Anfang 2019 einstweilige Verfügungen gegen zwei deutsche Händler erwirkt, die Set-Top-Boxen eines koreanischen Herstellers vertrieben haben. In beiden Fällen stand es zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die streitgegenständlichen Set-Top-Boxen zu Unrecht MAC-Adressen der Infomir-MAG-Set-Top-Boxen verwendeten, wenn eine Verbindung mit IP-TV Servern hegestellt wurde.
Während einer der Händler die gegen ihn erwirkte einstweilige Verfügung als abschließendes Urteil akzeptierte und sich dazu bereit erklärte, Infomir zukünftig über Set-Top-Boxen anderer Hersteller zu informieren, die Infomir-MAC-Adressen verwenden, musste gegen den anderen Händler eine Klage erhoben werden.
Mit dem rechtskräftigen Versäumnisurteil des deutschen Gerichts ist es jetzt auch dem anderen Händler endgültig untersagt, derartige IPTV-Set-Top-Boxen zu verkaufen.